Zertifizierung

Der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. zertifiziert seit vielen Jahren Aus- und Weiterbildungs-Maßnahmen von unterschiedlichen Trägern, wie Weiterbildungsinstituten, Organisationen, klein- und mittelständischen Unternehmen und internationalen Konzernen. Der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. kann durch die Kompetenz und Erfahrung seiner Mitglieder hohes fachliches und inhaltliches Wissen vorweisen. Er kann für die unterschiedlichen Branchen und für unterschiedliche Fach-Themen individuelle Lösungen anbieten. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Zertifizierung durch den Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e. V. In unserer Richtlinie erhalten Sie Informationen über den Zertifizierungsablauf.

Zeitdauer: 1 Tag 
Methodik: Expertengespräch, Präsentation, Interview,
Kosten: 1500 €

Titel für Trainer/Berater: „European Professional Trainer and Senior Consultant BaTB"
Titel für Coaches: „European Professional Coach BaTB"

 

Richtlinie

Richtlinie zur Zertifizierung von Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen durch den Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e. V.

1. Der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. zertifiziert Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen von:

  • Bildungsträgern
  • Seminar-Veranstaltern
  • Trainern und Coaches
  • Akademien
  • Verbänden und Organisationen
  • Öffentlichen Institutionen
  • Unternehmen


2. Die Durchführung der Zertifizierung erfolgt in den Schritten:

2.1. Einreichung der Konzeption durch den Antragsteller in zweifacher Ausführung und Einreichung des Zertifizierungsantrages. 

2.2. Der Antragsteller erhält vom Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater eine Rechnung über die Einreichungsgebühr . Der Ausgleich der Rechnung ist Voraussetzung für die Begutachtung. Die Kosten der Begutachtung sind aus der jeweils gültigen Kostenübersicht für Zertifizierungen zu entnehmen.

2.3. Begutachtung des Konzeptes durch die Zertifizierungs-Kommission des Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. Die Kommission erteilt bei positiver Bewertung eine schriftliche Freigabe für die Weiterbildungsmaßnahme. Sollte die Konzeption den Richtlinien des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater nicht entsprechen, wird das Konzept entweder abgelehnt oder die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben. In Abstimmung mit dem Antragsteller wird durch die Kommission des Bundesverbandes und ausgebildeter Trainer und Berater e.V. eine Prüfungsordnung erstellt. Voraussetzung für die Prüfungsordnung sind die Prüfungskriterien, die durch die Kommission festgelegt werden. Hierzu muss der Antragsteller neben der Konzeption auch einen Vorschlag der Prüfungsfragenliste einreichen.

2.4. Der Antragsteller erhält vom Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. den Bescheid, dass die Maßnahme zertifiziert werden kann. 

2.5. Nach Bestätigung durch die Kommission des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e.V. können die Ausbildungs- oder Weiterbildung-Maßnahmen durchgeführt werden. Eine nachträgliche Zertifizierung ist nicht vorgesehen.

2.6. Vor Beginn der Maßnahme meldet der Träger beim Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. die Prüfungsteilnehmer an. Die Prüfungsgebühr, ersichtlich aus der Kostenübersicht für Zertifizierungen, ist vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme auszugleichen. Die Prüfungsgebühr wird auch bei Nicht-Teilnahme an der Prüfung in Rechnung gestellt. 

2.7. Bei der Durchführung der Prüfung muss ein Vertreter des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e. V. anwesend sein. Der genaue Prüfungsablauf ergibt sich aus der Prüfungsordnung.

2.8. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung eine Urkunde des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e.V.

3. Der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e. V. behält sich vor, bei deutlichen inhaltlichen oder qualitativen Änderungen der Ausbildungen die Zulassung zu entziehen.

4. Die jeweiligen Zulassungen sind ausschließlich für den Antragsteller und nicht für die Aus-oder Weiterbildungsmaßnahme.

5. Über die Benennung der Prüfer entscheidet das Präsidium des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e. V.

6. Bei Unstimmigkeiten im Einreichungs-Verfahren, der Prüfungsdurchführung oder im Zertifizierungs-Verfahren, ist der Ehrenrat des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e.V. für die Schlichtung anzurufen.

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 10. Januar 2001 in Kraft