Geschäftsbedingungen

des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e.V.

 

1. Vertragsgestaltung

 

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für den Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V., die auf der Homepage des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e.V. hinterlegt sind. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

2. Leistungen des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e.V.

 

2.1 Der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater im Einzelnen festgelegt.

2.3 Der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. erbringt Leistungen insbesondere in Form von Zertifizierungen und Ausbildungen.

 

3. Honorare und Kosten

 

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. ist unentgeltlich.

3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainings-vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3 Bei Zertifizierungen und Prüfungen überweist der Auftraggeber die Prüfungsgebühr von Beginn der Ausbildung auf das Konto des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e. V. Die Prüfungsgebühr ist auch dann zu leisten, wenn die Teilnehmer/der Teilnehmer nicht an der Prüfung teilnehmen/teilnimmt. Sollte der Teilnehmer durch höhere Gewalt verhindert sein, erhält er die Möglichkeit, die Prüfung ohne weitere Kosten zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Prüfungsgebühren und Zertifizierungskosten werden in Hinblick auf die Leistung der Prüfer kalkuliert und nicht auf die Erstellung der Urkunde. Prüfungen und Zertifizierungen sind Prüfungsleistungen die auf Basis einer Dienstleistung erbracht werden.

3.4 Für die Zertifizierung und Prüfung, die Erstellung der Prüfungsordnungen und Prüfung der eingereichten Unterlagen werden Gebühren im Rahmen der Gebührenordnung des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e.V. angesetzt.

3.5 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.6 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a.

3.7 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.8 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.9 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

3.10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

 

4. Sicherung der Leistungen

 

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Bundesverbands ausgebildeter Trainer und Berater e.V. an den von diesem erstellten Werken. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Bundesverbands ausgebildeter Trainer und Berater e.V. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

4.3 Der Auftraggeber informiert den Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e. V. vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 Der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e. V. wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.

4.5 Der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e. V. ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werde, bemüht sich der Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V., einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen 100 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

 

5. Allgemeine Bedingungen

 

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bundesverband ausgebildeter Trainer und Berater e.V. unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Bundesverbandes ausgebildeter Trainer und Berater e.V.

 

 

Stand 01. 01. 2009